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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast bestellt und durch uns bestätigt worden ist.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche, Buchungsbestätigung erfolgt nicht.

B Leistungen

Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

C Rücktritt des Gastes

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bleibt bestehen.
Erkrankungen aufgrund des Corona-Virus werden dauerhaft eingeplant werden müssen. Es gibt keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung aufgrund einer Corona-Erkrankung. Da es die Möglichkeit gibt, sich gegen die Folgen zu versichern, behandeln wir jede Corona-Erkrankung wie alle anderen krankheitsbedingten Stornierungen.
Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag fallen folgende Stornierungsgebühren an:
Bis 100 Tage vor Anreise: 20 % des Aufenthaltspreises
Bis 28 Tage vor Anreise: 50 % des Aufenthaltspreises
Bis 14 Tage vor Anreise: 80 % des Aufenthaltspreises
Bei Nichtanreise wird ein Betrag von 100 % des Aufenthaltspreises in Rechnung gestellt.

D Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist dem Gast gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das von ihm zugesagte Zimmer für den vereinbarten Zeitraum nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung gestellt oder erreicht werden kann.
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten.
Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Gast muss sowohl physisch als auch psychisch in der Lage sein, seinen Hotelaufenthalt eigenständig zu gestalten. Eine Betreuung des Gastes über die normale Fürsorgepflicht des Hotels hinaus wird nicht geleistet. Das Hotel und die Zimmer sind nicht behinderten- oder altengerecht ausgestattet. Das Hotel ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag zu kündigen bzw. die Aufnahme des Gastes zu verweigern, wenn die Voraussetzungen für einen eigenständigen Aufenthalt im Hotel offenkundig nicht gegeben sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Gast im Rahmen seines Aufenthalts erhöhten Risiken ausgesetzt ist.

E Pflichten des Kunden

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

F Unterbringung von Haustieren

Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren jeglicher Art in der Unterkunft ist NICHT GESTATTET! Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Unterkunft mit einem oder mehren Haustieren, wird ein gesondertes Reinigungsentgeld in Höhe von 500,-- fällig.

Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Verstöße hiergegen können zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

G Zimmerbereitstellung

Das gebuchte Zimmer steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung.
Das Zimmer ist am Abreisetag bis 10:30 Uhr zu räumen.
Wir können Aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % und ab 18 Uhr 100 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen.

H Zahlung

Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen vor Anreise fällig und zu zahlen.

Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

Die Benutzung der KFZ-Stellplätze auf dem Gelände Wicheldorfstrasse 40 Grömitz geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht nicht für Schäden an und Diebstähle von Gegenständen aus den Autos, die am Haus abgestellt sind.
Die W-LAN-Versorgung im Haus ist ein kostenfreies Zusatzangebot, dessen Funktion nicht garantiert wird. Es kann zu Ausfällen oder Störungen kommen oder bei Bedarf abgeschaltet werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Minderung des Zimmerpreises oder Schadenersatz in irgendwelcher Form.

J Besondere Bedingungen zur Corona-Pandemie

Mit Antritt der Buchung verpflichtet sich der Gast, die vom Haus aufgestellten Corona-Regeln, sollte es es welche geben, zu beachten und er akzeptiert, dass er bei wiederholtem Verstoß die sofortige Abreise ohne Erstattung der Kosten antreten muss.

Entsprechende Buchungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass es die aktuelle Lage zulässt, einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb aufrecht zu halten. Das ist in der Regel in Grömitz aktuell der Fall. Ansonsten behalten wir uns vor, die Apartments zu schließen und Reisen zu stornieren.

K Gerichtsstand und Rechtswahl

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Werner & Grapatin