AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren u. a. auf der Empfehlung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnungen zur Beherbergung.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung ist nicht gestattet.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Mietabmachung wird rechtsgültig mit schriftlicher Reservierungsbestätigung (auch in Form der Email) und der Anzahlung.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung den vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Die vereinbarten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich im jeweiligen Angebot anders vermerkt, inkl. Verbrauchskosten und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
Die Anzahlung (25% der Mietsumme) ist ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die 2 Rate ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart.
Die Ferienwohnung wir mit vollständigem Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden. Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar und Mobiliar sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
§ 4 Rauchen/Feuer
Die Ferienwohnung ist ein Nichtraucherobjekt. In der gesamten Ferienwohnung inkl. Treppenhaus und Gemeinschaftssauna ist das Rauchen verboten. Ebenfalls verboten ist die Nutzung von E-Zigaretten, Shishas oder ähnlichen Produkten. Wird gegen das Verbot verstoßen, lässt der Vermieter die Ferienwohnung inkl. Möbel und Inventar von einer Spezialfirma reinigen/luftreinigen. Die Kosten dafür trägt der Mieter in voller Höhe!
In der Ferienwohnung ist viel Echtholz verbaut, bei der Nutzung von Kerzen oder Teelichtern ist daher auf eine geeignete Schutzmaßnahme wie z.B. Teelichtgläser zu achten.
(3) Das Grillen auf dem Balkon ist lt. Hausordnung nicht gestattet. Für verursachte Schäden haftet der Mieter.
§ 5 Haustiere
Das Mitbringen von Hunden in die Ferienwohnung ist, nach Absprache mit dem Vermieter, in den meisten Fällen gestattet. Kosten je Tier 59€ je angef. Woche.
Darüber hinaus haftet der Mieter für etwaige Schäden z.B. an Möbeln oder dem Parkett. Eine Haustier- Haftpflicht ist obligatorisch.
§ 6 Rücktritt vor Mietbeginn und Aufenthaltsabbruch
Tritt der Mieter vom Vertrag vor dem Mietbeginn zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Mietvertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Reinigungskosten und Kurbeiträge) zu entrichten:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 25€ Stornopauschale
bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Beendet der Mieter das den Aufenthalt vorzeitig, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises zuzüglich der anfallenden Kosten und Gebühren (Reinigung, Kurbeitrag) verpflichtet.
Ein Rücktritt vor Mietbeginn bzw. eine Kündigung nach Mietbeginn kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung ist der Tag des Zugangs der Rücktritts- bzw. der Kündigungserklärung bei dem Vermieter.
Buchungen über Internetportale müssen auch bei diesen storniert werden. Dort gelten die jeweiligen Stornobedingungen.
§ 7 Rücktritt des Vermieters
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt (z.B Schäden durch Feuer/ Wasser/ Wind) oder andere nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, Störung des Hausfrieden (Hausordnung beachten), die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienwohnung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnung zuzurechnen ist; ein Verstoß
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 8 Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung.
Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Endreinigung ist ist obligatorisch und kann nicht durch den Mieter ausgeführt werden.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnung auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 2/2025