AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ferienwohnung Stuv Mariken, Alexandrinenstr. 61, 18119 Seebad Warnemünde in Person von Remó Sorgert
1. Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen im o.g. Objekt. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Ferienwohnung oder im Internetauftritt der Ferienwohnung einsehbar.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast per Post oder E-Mail reserviert und von uns schriftlich bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch Stuv Mariken kann ebenfalls per E-Mail oder auf auf dem Postweg erfolgen.
2.2 Vertragspartner sind die Ferienwohnung Stuv Mariken vertreten durch Remó Sorgert, im folgenden Vermieter genannt und der Gast. Handelt ein Bestellter im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Vertrag einzustehen. Ein Angebot der Buchungsanfrage ist kein verbindlicher Vertrag. Das Angebot kann nur so lange aufrechterhalten bleiben, wie die Zimmer zur Verfügung stehen.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge in der nicht auf dem Grundstück befindlichen Garage stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch den Vermieter und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
3.2. Der Rechnungsbetrag ist vor der Anreise zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit Überweisung. Die vereinbarten Preise sind nach §19 I UStG umsatzsteuerfrei.
3.3 Die Preise können von der Ferienwohnung Stuv Mariken ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Ferienwohnung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
3.4 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Ferienwohnung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Stornierungsgebühren
100% Erstattung, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Check-in stornieren.
50% Erstattung (abzüglich der Servicegebühr, wenn Sie mindestens 7 Tage vor Check-in stornieren.
Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 7 Tage vor Check-in stornieren.
5. Rücktritt der Ferienwohnung
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Ferienwohnung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Ferienwohnung gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist die Ferienwohnung ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Ferienwohnung nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes oder der Inanspruchnahme der Ferienwohnung gebucht wurden.
5.4 Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei berechtigtem Rücktritt der Ferienwohnung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung,-übergabe und -rückhabe
6.1 Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Check in: Die Zimmer können ab 15:00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Vermieter abzusprechen. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann schon früher bezogen werden. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
6.3 Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Ferienwohnung spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
7. Haftungen
7.1 Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
7.2 Der Vermieter haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
7.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Vermieters bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
7.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnung auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast anderseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnisse nach Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Ferienwohnung Anzeige macht.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, Rostock.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Ferienwohnung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrige gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stuv Mariken
Remó Sorgert
Alexandrinenstr. 61
18119 Seebad Warnemünde
