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AGB

Die nachfolgenden Buchungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Mietvertrages:
Der Mietvertrag kommt zustande, mit der im Buchungssytem abgeschlossenen Buchung. Danach erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung per Email. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Vermieter sind verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Zu entrichten sind zudem Reinigungskosten, diese sind am ersten Tag in den Mietpreis eingerechnet. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt zuzüglich einer Kaution von 200 € zu entrichten.
Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Mietdauer und Prüfung der Mietsache auf Unversehrtheit erstattet.

Mietbedingung Teil 1 Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter oder eine andere hierfür benannte Person sofort zu benachrichtigen.
Mietbedingung Teil 2 Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter. Mietbedingung Teil 3 Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermieter für den Mietpreis. Reiserücktritt
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung zu berechnen. Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen des Ferienhauses berücksichtigt.
Es gilt nachfolgende Staffelung: vor dem Anreisetag:
bis zu 45 Tagen 20% des Vertragspreises
44 bis 30 Tage 40% des Vertragspreises
29 bis 22 Tage 60% des Vertragspreises
ab 21 Tage 100% des Vertragspreises
bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises.
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei dem Vermieter. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen kann sich der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung schützen. Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.Der Vermieter behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung konkret zu beziffern und zu belegen.