GTC
Allgemeine Gesch?ftsbedingungen f?r die Vermietung der Ferienwohnung
? 1 Geltungsbereich
(1) Diese Gesch?ftsbedingungen gelten f?r die Vermietung sowie alle f?r den Gast erbrachten
weiteren Leistungen des Neusach64.
? 2 Vertragspartner
(1) Vertragspartner sind das Neusach64l im nachfolgendem Vermieter genannt und der Gast.
Nimmt ein Dritter die Buchung f?r den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegen?ber als Besteller
zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner f?r alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im
Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er f?r andere namentlich genannte Personen bestellt
oder mitbestellt hat. Davon unabh?ngig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese Allgemeine Gesch?ftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind G?ste im Sinne der
Vertragsbedingungen.
? 3 Vertragsabschluss, Anzahlung
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen Bestellung
des Gastes durch den Vermieter zustande.
(2) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
(3) Der Vermieter kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
? 4 Beginn, Verl?ngerung und Ende der Beherbergung
(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten R?ume ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Der
Gast hat keinen Anspruch auf fr?here Bereitstellung.
(2) Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis sp?testens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdr?cklich eine sp?tere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das
Neusach64 das Recht, die gebuchte Ferienwohnung nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Gast hieraus Ersatzanspr?che herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein
R?cktrittsrecht zu.
(3) Hat der Gast eine Anzahlung in H?he des Aufenthaltspreises f?r einen Tag geleistet, so bleibt
dagegen die Ferienwohnung bis sp?testens 10 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(4) Eine Verl?ngerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Vermieters.
(5) Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter sp?testens um 10.00 Uhr
ger?umt zur Verf?gung zu stellen. Danach kann das Vermieter ?ber den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus f?r die zus?tzliche Nutzung der Ferienwohnung bis zu 100 % des vollen g?ltigen
Logispreises verrechnen.
(6) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf.
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu
verlangen.
(7) Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzul?sen, wenn
der Gast
(a) von den R?umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein
r?cksichtsloses, anst??iges oder sonst grob ungeh?riges Verhalten den ?brigen Mitbewohnern das
Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen?ber dem Vermieter und seinen Leuten einer mit Strafe
bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k?rperliche Sicherheit schuldigt
macht;
(b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer ?bersteigenden Krankheit befallen oder
pflegebed?rftig wird;
(c) die ihm vorgelegte Rechnung ?ber Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
(8) Wenn die Vertragserf?llung durch ein als h?here Gewalt zu wertendes Ereignis unm?glich wird,
wird der Vertrag aufgel?st.
? 5 R?cktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) R?cktritt des Gastes, Stornierung
(a) Im Falle des R?cktritts eines Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf
angemessene Entsch?digung.
(b) Der Vermieter hat die Wahl, gegen?ber dem Gast statt einer konkret berechneten Entsch?digung
eine R?cktrittspauschale geltend zu machen.
(c) Die vorstehenden Regelungen ?ber die Entsch?digung gelten entsprechend, wenn der Gast die
gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in
Anspruch nimmt.
bei einer Stornierung unter 1 Woche vor Ankunft 90%.
bei einer Stornierung 1. Tag vor Ankunft 90%
(2) R?cktritt des Vermieters
(a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierf?r
gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum R?cktritt vom Vertrag berechtigt.
(b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zur?ckzutreten,
insbesondere falls die Ferienwohnung unter irref?hrender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. bez?glich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; der Vermieter
begr?ndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Gesch?ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der ?ffentlichkeit gef?hrden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
eine unbefugte Unter‐ oder Weitervermietung vorliegt; der Vermieter von Umst?nden Kenntnis
erlangt, dass sich die Verm?gensverh?ltnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast f?llige Forderungen des Weingutes nicht
ausgleicht.
(c) In den vorgenannten F?llen des R?cktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
(d) Der Vermieter hat das Recht, f?r den Fall, dass der Gast bis 20 Uhr des vereinbarten
Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zur?ckzutreten, es sei denn, dass ein sp?terer
Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(e) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die R?ume) bis
sp?testens 10 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(f) Auch wenn der Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter
gegen?ber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
? 6 Leistungen, Preise und Zahlung
(1) Der Gast ist verpflichtet, die f?r die Zimmer?berlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
Dies gilt auch f?r vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters
gegen?ber Dritten.
(2) Die Preise k?nnen vom Vermieter dann ge?ndert werden, wenn der Gast nachtr?glich
?nderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der G?ste w?nscht, und der
Vermieter dem zustimmt.
(3) Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist
der Vermieter berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. F?r jede Mahnung nach Verzugseintritt kann
der Vermieter eine Mahngeb?hr erheben.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die H?he der Vorauszahlung und deren F?lligkeit k?nnen im
Vertrag schriftlich vereinbart werden
(5) Der Gast ist verpflichtet, die f?r die Zimmer?berlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
? 7 Haftung des Hotels, Verj?hrung
(1) Sollten St?rungen oder M?ngel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der
Vermieter auf unverz?gliche R?ge des Kunden bem?hen, f?r Abhilfe zu sorgen. Unterl?sst der Gast
schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des
vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
(2) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen f?r alle Sch?den aus der Verletzung
von Leben, K?rper und Gesundheit.
(3) Der Vermieter haftet f?r leicht fahrl?ssig verursachte sonstige Sch?den nur dann, wenn diese auf
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gef?hrdenden Weise zur?ckzuf?hren sind. In diesen F?llen ist die Haftung auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Bei sonstigen Sch?den ist die Haftung des Hotels dar?ber hinaus f?r jeden Schadensfall im
einzelnen und alle Schadensf?lle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf
einen Betrag von max. EUR 1.000,00 f?r Sachsch?den und auf max. EUR 500,00 f?r
Verm?genssch?den begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und ‐ausschl?sse gelten nicht, falls die
sonstigen Sch?den auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Vermieters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschr?nkungen gelten f?r alle Schadenersatzanspr?che unabh?ngig
von deren Rechtsgrund einschlie?lich von Anspr?chen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden
Haftungsbeschr?nkungen gelten auch in F?llen etwaiger Schadenersatzanspr?che eines Gastes gegen
Mitarbeiter oder Erf?llungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten nicht in den F?llen einer Haftung f?r
einen Mangel nach ?bernahme einer Garantie f?r die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes,
bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personensch?den.
(6) F?r eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen,
h?chstens jedoch bis zu EUR 500,00. F?r Wertgegenst?nde (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese
Haftung begrenzt auf EUR 10,00. Die Haftungsanspr?che erl?schen, wenn der Gast nicht
unverz?glich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerst?rung oder Besch?digung dem Vermieter
Anzeige erstattet.
(7) Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verf?gung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine ?berwachungspflicht des Vermieters. Bei
Abhandenkommen oder Besch?digung auf dem Grundst?ck des Vermieters abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine
gesetzlichen Vertreter oder seine Erf?llungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit zu
vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden sp?testens beim Verlassen des Hotelgrundst?cks
gegen?ber dem Vermieter geltend gemacht werden.
(8) Schadenersatzanspr?che des Gastes verj?hren sp?testens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in
welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne R?cksicht auf diese Kenntnis
sp?testens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des sch?digenden Ereignisses an. Dies gilt nicht f?r die
Haftung von Sch?den aus der Verletzung des Lebens, K?rpers oder der Gesundheit sowie f?r sonstige
Sch?den, die auf einer vors?tzlichen und grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Vermieters beruhen.
? 8 Rechte des Gastes
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den ?blichen
Gebrauch der gemieteten R?ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die ?blicherweise
und ohne besondere Bedingungen den G?sten zur Ben?tzung zug?nglich sind, und auf die ?bliche
Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten R?ume ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
? 9 Pflichten des Gastes
(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, usw.
anzunehmen.
(2) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Ger?ten, welche von den G?sten mitgebracht werden und
welche nicht zum ?blichen Reisebedarf geh?ren, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
(3) F?r den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher
haftet der Gast f?r jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein
Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, f?r die er
verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Gesch?digte berechtigt ist, zur
Schadenersatzleistung direkt den Vermieter in Anspruch zu nehmen.
? 10 Rechte des Vermieters
(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im R?ckstand, so
steht dem Vermieter das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und
Verpflegung sowie seiner Auslagen f?r den Gast, die eingebrachten Sachen zur?ckzubehalten.
(gesetzliches Zur?ckbehaltungsrecht.)
(2) Der Vermieter hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast
eingebrachten Gegenst?nden. (gesetzliches Pfandrecht des Vermieters)
? 11 Haftung des Vermieter f?r Sch?den
(1) Der Vermieter haftet f?r Sch?den, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des
Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.
? 12 Tierhaltung
(1) Tiere d?rfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Verg?tung in
den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
(2) Der Gast haftet f?r den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den f?r den
Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.
? 13 Schlussbestimmungen
(1) ?nderungen oder Erg?nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Gesch?ftsbedingungen f?r die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige ?nderungen oder
Erg?nzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erf?llungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
(2) F?r alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das f?r den Beherbergungsbetrieb
sachlich und ?rtlich zust?ndige Gericht vereinbart.
(3) Ausschlie?licher Gerichtsstand ‐ auch f?r Scheck‐ und Wechselstreitigkeiten ‐ist im
kaufm?nnischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und
sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anh?ngig zu machen.
(4) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen des Gastes
oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter
ausdr?cklich schriftlich anerkannt.
(5) Es gilt das Recht der Republik ?sterreich.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen f?r die Vermietung
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der ?brigen
Bestimmungen nicht ber?hrt. Im ?brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.